AGB
Neubauer Guitars
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Neubauer Guitars (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Käufer bzw. Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) über Reparaturen, Umbauten sowie den Bau individueller Instrumente.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts. Für Unternehmer gelten insbesondere die Bestimmungen des UGB und ABGB.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
3. Kostenschätzungen und Planungsleistungen
Einfache Anfragen und Erstgespräche sind in der Regel kostenlos.
Leistungen, die über eine übliche Erstberatung hinausgehen, insbesondere:
Detailberatung
Konzeptentwicklung
Entwurfsarbeiten
technische Planung
werden – nach vorheriger Information des Kunden – gesondert verrechnet.
Diese Kosten werden bei Beauftragung eines Instrumentenbaus angerechnet.
Kommt es aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht zum Vertragsabschluss, ist der bis dahin angefallene angemessene Aufwand zu vergüten.
Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich.
4. Reparaturen
Reparaturen erfolgen auf Basis von Richtpreisen, da der tatsächliche Aufwand im Voraus nicht exakt bestimmbar ist.
Der Auftragnehmer informiert den Kunden, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint.
Besteht der Kunde dennoch auf der Durchführung, erfolgt diese auf eigenes Risiko. Ist eine Instandsetzung nicht möglich, werden die bis dahin angefallenen Kosten verrechnet.
5. Umbauarbeiten
Umbau- und Änderungsarbeiten erfolgen nach fachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten des Instruments.
Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen.
6. Individueller Instrumentenbau
6.1 Planung und Konzeptphase
Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Abstimmung der Kundenwünsche sowie eine technische Prüfung der Umsetzbarkeit.
Planungsleistungen können gemäß Punkt 3 kostenpflichtig sein.
6.2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag über den Bau eines individuellen Instruments kommt erst durch schriftliche Bestätigung zustande.
6.3 Preise und Zahlungsplan
Die Zahlung erfolgt in Teilbeträgen gemäß individueller Vereinbarung.
Die Arbeiten werden jeweils nach Eingang der vereinbarten Teilzahlung fortgesetzt.
6.4 Rücktrittsrecht bei Sonderanfertigungen
Bei individuell angefertigten Instrumenten handelt es sich um Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden.
Für Verbraucher entfällt daher das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG.
Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsabschluss über den Entfall des Rücktrittsrechts informiert wurde.
6.5 Vorzeitiger Beginn der Ausführung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags vor Ablauf einer allfälligen Rücktrittsfrist beginnt und nimmt zur Kenntnis, dass mit Beginn der Ausführung kein Rücktritt mehr möglich ist.
6.6 Rücktritt nach Beginn der Arbeiten
Tritt der Kunde nach Beginn der Arbeiten vom Vertrag zurück oder beendet er das Projekt vorzeitig, sind zu bezahlen:
die bis dahin erbrachten Leistungen
angefallene Arbeitszeiten
Materialkosten
nicht wiederverwertbare oder individuell angefertigte Teile
6.7 Änderungen während der Bauphase
Änderungen durch den Kunden während der Bauphase:
sind nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten zulässig
werden gesondert verrechnet
können zu Verzögerungen führen
6.8 Material- und Klangabweichungen
Bei dem Instrument handelt es sich um ein handgefertigtes Einzelstück.
Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in:
Maserung
Farbe
Gewicht
Struktur
sowie klangliche Unterschiede stellen keinen Mangel dar.
6.9 Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich und abhängig von:
Materialverfügbarkeit
Trocknungsprozessen
handwerklichen Abläufen
Verzögerungen berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt.
6.10 Eigentumsvorbehalt
Das Instrument bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Neubauer Guitars.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Abgaben gemäß österreichischem Steuerrecht.
Die Zahlung erfolgt per Barzahlung oder Überweisung ohne Abzüge.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Zahlungsmittel auszuschließen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gegenüber Unternehmern gilt:
Gewährleistungsfrist: 1 Jahr
Mängel sind unverzüglich anzuzeigen
9. Haftung
Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
10. Rücktritt (allgemein)
Ein Rücktritt ist möglich, solange noch keine Leistungen erbracht oder Materialien bestellt wurden.
Bei Rücktritt nach Beginn der Leistung ist der bereits erbrachte Aufwand zu vergüten.
Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Für Verträge mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Kontakt
Neubauer Guitars
E-Mail: office@neubauerguitars.com
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